Arbeitshilfe für Kommunen zur Planung von PV-Anlagen


Erneuerbare Energien boomen. Sie sind nicht nur dringend notwendig, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen, mit ihnen kann auch gutes Geld verdient werden. Viele Investoren gehen daher mit Vorhaben auf die Kommunen zu und wollen Solar- und Windkraftanlagen realisieren. 

Den Kommunen kommt aufgrund ihrer Planungshoheit eine besondere Bedeutung bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) zu. Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, die Flächennutzung durch PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern. Dies ist ein sehr komplexes Unterfangen und viele Kommunen haben keine bis wenig Erfahrungen mit solchen Planungen.

Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben drei brandenburger Ministerien (das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium) gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Diese wurde im August veröffentlicht.

Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt. 

Klimaschutzminister Axel Vogel:

„Uns ist es wichtig, die Kommunen in ihrer Planung zu unterstützen und zu sensibilisieren, den Ausbau der Erneuerbaren Energien verträglich zu gestalten und somit Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft in Einklang zu bringen.“

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~23-08-2023-ausbau-erneuerbarer-energien

Auf der Website des Ministeriums heisst es:

„Bei Ausbau von PV-FFA ist darauf zu achten, dass dieser städtebaulich tragfähig sowie gesellschafts- und naturverträglich gestaltet wird. Dies ist wesentlich, um die Stärkung des gesellschaftlichen Rückhalts für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Bevölkerung zu erhalten und potentielle Konflikte frühzeitig zu minimieren.“

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~23-08-2023-ausbau-erneuerbarer-energien

Wir empfehlen allen Stadtverordneten sowie der Stadtverwaltung die eingehende Lektüre. In der Arbeitshilfe sind viele interessante und wichtige Punkte aufgeführt, die bei der Planung von PV-Anlagen hilfreich sind und dabei helfen können, Fehler zu vermeiden.

Hier sollen aus dem Katalog an Positiv- und Ausschlusskriterien einige interessante Punkte in Bezug auf die Planungen der ca. 200 ha großen PV-FFA im Hohensaatener Wald aufgeführt werden:

Als Positivkriterium werden Konversionsflächen genannt. Diese sollen bevorzugt für Planungen von PV-FFA herangezogen werden. Allerdings wird eine Einschränkung gemacht: „…soweit sie nicht naturschutzfachlich wertvoll oder naturschutzrechtlich gesichert sind.“ Der Hohensaatener Wald hat zwar keinen Status als Schutzgebiet, jedoch ist er aufgrund seiner Artenvorkommen und der jahrelangen minimalen Nutzung sowie der Umzäunung als naturschutzfachlich wertvoll einzustufen. Zudem stellt sich die Frage, ob die gesamten knapp 700 ha als Konversionsfläche angesehen werden können, da die militärische Vornutzung nur Teile des Areals betraf.

Als Ausschlusskriterium wird dann Wald im Sinne von § 2 LWaldG genannt. Dies trifft laut der Unteren Forstbehörde auf den überwiegenden Teil des Geländes zu.

Weiterhin werden Punkte genannt, die einer Einzelfallprüfung bedürfen. Dies sind u.a.

  • „Bodendenkmäler: Bei der Flächenwahl sind auch Bodendenkmäler zu berücksichtigen und zu prüfen, ob ein Konflikt durch die PV- FFA besteht“ → Auf dem für die PV-FFA vorgesehenen Areal befindet sich ein Bodendenkmal (Nr. 60911, Gräberfeld römische Kaiserzeit).
  • „Biotopverbund: Bei der Planung von PV-FFA ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit des zu erhaltenden bzw. zu entwickelnden Biotopverbunds gewährleistet wird.“ → Die 700 ha große Waldfläche hat Bedeutung für den Biotopverbund zwischen dem Choriner Wald im Westen, dem Nationalpark Unteres Odertal im Norden und den polnischen Schutzgebieten östlich der Oder.

In der Planungshilfe wird auch auf den Solaratlas Brandenburg hingewiesen, der Flächenpotentiale für die Errichtung von PV-Anlagen darstellt. Dort wird der Hohensaatener Wald nicht als geeigneter Standort gelistet.