Antworten der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage


Ende Mai hatte der Abgeordnete Dr. Zeschmann der Fraktion BVB/Freie Wähler eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und insgesamt 17 Fragen rund um das geplante Großprojekt der Lindhorstgruppe formuliert. Nun liegen die Antworten der Landesregierung vor.

Wie zu erwarten wurde teilweise nur knapp und nicht sonderlich informativ auf die Fragen eingegangen. Einige Fragen blieben auch unbeantwortet. Jedoch macht die Landesregierung in einigen Punkten auch klare Aussagen.

Interessant ist z.B. die Antwort zu der Konversionsfläche. Hier liefert die Landesregierung eine Definition:

Der Begriff Konversion (auch Umnutzung oder Nutzungsänderung) beschreibt die Wiedereingliederung von Brachflächen in den Wirtschafts- und/oder Naturkreislauf.

Antwort der Landesregierung Kleine Anfrage Nr. 2833, Seite 2

Die Landesregierung definiert eine Konversionsfläche nicht als belastete oder sonstwie problematische Fläche, sondern lediglich als eine Fläche, die in den Wirtschafts- und Naturkreislauf wiedereinzugliedern ist. Konversionsflächen gelten ja gemeinhin als prädestiniert für die Errichtung von FF-PVA. Aus der Definition der Landesregierung geht jedoch hervor, dass die Fläche auch einfach Wald bleiben kann. Eine Wiedereingliederung in den Naturkreislauf hat bereits stattgefunden und die Fläche wird seit Jahren forstwirtschaftlich genutzt.

Aus den Antworten geht auch hervor, dass auch der Landesregierung schon bekannt ist, dass Lindhorst sich nicht an die Gesetze hält (diverse Störungen innerhalb der Horstschutzzone, illegaler Kahlschlag) und stattdessen gegen die überwachende Behörde vor Gericht zieht. Siehe Antworten auf die Fragen 7 und 8 (Seite 3 & 4).

In der Antwort auf Frage 9 (Seite 4) betont die Landesregierung den Wert eines gesunden Mischwaldes und sieht als einzige Rechtfertigung für eine Waldumwandlung, wenn für eine notwendige Beseitung von Altlasten eine Rodung unvermeidlich ist. Ansonsten sei die Waldumwandlung für die Errichtung von PV-Anlagen „grundsätzlich ausgeschlossen“. Nebenbei gesagt gibt es laut Aussage des Umweltamts MOL auf dem gesamten Gelände lediglich 6 Altlastenverdachtsstandorte, von denen keine akuten Gefahren ausgehen, weswegen es aktuell keine Notwendigkeit einer Beseitigung gebe. 

Das Vorhaben könnte laut Antwort auf Frage 11 (Seite 5) auch noch ein Raumordnungsverfahren erforderlich machen. Das würde u.a bedeuten, dass auch die Gemeinsame Landesplanung die Artenschutzbelange beurteilt.

Die Ablehnung des Beteiligungswunsches von Nachbargemeinden kann laut der Antwort auf Frage 12  zu einer Verletzung des Abwägungsgebotes führen. Das kann – ebenso wie eine „nichtangemessene Berücksichtigung“ der Ablehnung einer Waldumwandlung seitens der Unteren Fortsbehörde (die Landesregierung bezeichnet die Waldumwandlungsgenehmigung als „sehr unwahrscheinlich“, siehe Antwort auf Frage 15) zu einer Normenkontrollklage führen (siehe Antwort auf Frage 16), in dem Fall, dass die Stadtverordneten dem Bebauungsplan trotzdem zustimmen.

Interessant ist auch, dass im Rahmen der Planung und Genehmigung von größeren PV-Anlagen die klimatischen Auswirkungen untersucht werden müssen (Antwort auf Frage 14, Seite 5). Das erscheint gerade in Bezug auf Hohensaaten und den umliegenden Wald und insbesondere auch in Hinblick auf die massiven Herausforderungen des Klimawandels bedeutsam zu sein.