Unterstützung vom BUND


Die Arbeit der Bürgerinitiative wird zukünftig vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), einer der größten Umwelt- und Naturschutzverbände in Deutschland, unterstützt. Damit haben wir einen mächtigen Partner an unserer Seite, der uns mit seiner Erfahrung, Kompetenz und Reichweite dabei helfen wird, die geplante Rodung des Hohensaatener Waldes zu verhindern. Konkret wird uns der BUND Landesverband Brandenburg mit Sitz in Potsdam beraten und zur Seite stehen.

Naturschutzverbände als „Anwälte der Natur“

Besonders wichtig für uns ist nun, einen Partner gefunden zu haben, der Verbandsklagerecht besitzt.

Ein wichtiges juristisches Instrument der Naturschutzverbände ist die Verbandsklage. Ein anerkannter Naturschutzverband kann rechtswidrigen Entscheidungen, die dem Naturschutz abträglich sind, widersprechen und gegen diese klagen. Das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesnaturschutzgesetze weisen den Verbänden die Wahrnehmung von Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege gesetzlich zu. Das Gesetz macht sie zu den einzigen unabhängigen Vertretern des Naturschutzes und der Landschaftspflege in bestimmten Verwaltungsverfahren, da sie nicht der politischen Einflussnahme wie Naturschutzbehörden unterliegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sie daher als „Anwälte der Natur“ bezeichnet. §§ 63 und 64 BNatSchG und §§ 36, 37 BbgNatSchAG formulieren die Fälle, in denen eine Verbandsklage in Brandenburg möglich ist. Durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz wurden die Klagemöglichkeiten von Umweltvereinigungen deutlich ausgeweitet. Siehe hierzu den Abschnitt „Klagen nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz“.

Quelle: Leitfaden „Öffentlichkeitsbeteiligung“ https://landesbuero.de/content/beteiligungsm%C3%B6glichkeiten